Lexikon · Definition

Anlage V (Steuer)

Steuererklärungs-Formular für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

KategorieVermieter LexikonQuelleImmovation

Die Anlage V ist Teil der Einkommensteuererklärung und erfasst alle Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Hier werden Mieteinnahmen, Werbungskosten (Schuldzinsen, Abschreibung, Reparaturen, Nebenkosten, Hausgeld) und Sonderabschreibungen erfasst. Eine saubere Vermieter-Software exportiert direkt in die Anlage V.

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