Lexikon · Definition

Nebenkostenabrechnung

Jährliche Abrechnung der Betriebskosten zwischen Vermieter und Mieter.

KategorieVermieter LexikonQuelleImmovation

Die Nebenkostenabrechnung ist die jährliche Aufstellung der vom Vermieter verauslagten Betriebskosten und deren Umlage auf die Mieter. Sie muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden (§ 556 Abs. 3 BGB) und Verteilerschlüssel sowie Einzelpositionen transparent ausweisen. Klassische Streitpunkte sind nicht umlagefähige Positionen, falsche Verteilerschlüssel oder fehlende Quellbelege. Software wie Immovation erzeugt die Abrechnung automatisch BetrKV-konform aus digitalen Zählerständen und hinterlegten Belegen.

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