Der Mietspiegel (§ 558c BGB) ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete und dient als Grundlage für Mieterhöhungen. Es gibt einfache und qualifizierte Mietspiegel. Bei Mieterhöhungen ist der Mietspiegel das wichtigste Begründungsmittel. In angespannten Wohnungsmärkten gilt zusätzlich die Mietpreisbremse (§ 556d BGB).
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