Betriebskosten sind nach § 1 BetrKV alle Kosten, die dem Eigentümer durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen — Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Versicherung, Aufzug, Hauswart, Gartenpflege und mehr. Sie sind nur umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Reparaturkosten und Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig.
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