Lexikon · Definition

Heizkostenabrechnung

Verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten zwischen Vermieter und Mieter.

KategorieVermieter LexikonQuelleImmovation

Heizkosten müssen nach Heizkostenverordnung (HeizkV) zu 50–70 % verbrauchsabhängig abgerechnet werden, der Rest nach Wohnfläche. Grundlage sind Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler. Falsche Verteilung berechtigt den Mieter zu 15 % Kürzung. Smart Meter und digitale Zählerablesung machen die Abrechnung deutlich genauer.

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