Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist die Grundlage für jede Nebenkostenabrechnung. Sie listet in § 2 BetrKV abschließend 17 Positionen, die als Betriebskosten umlagefähig sind. Was nicht in der BetrKV steht, ist nicht umlagefähig (z.B. Verwaltungskosten, Instandhaltung).
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