Die Mietkaution beträgt max. 3 Nettokaltmieten (§ 551 BGB) und ist getrennt vom Vermögen des Vermieters auf einem verzinsten Konto anzulegen. Bei Auszug muss der Vermieter binnen angemessener Frist (ca. 6 Monate) abrechnen — andernfalls Rückforderung. Alternativen: Bürgschaft, Kautionsversicherung.
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