Lexikon · Definition

Schönheitsreparaturen

Renovierungsarbeiten, die laut Mietvertrag dem Mieter obliegen können.

KategorieVermieter LexikonQuelleImmovation

Schönheitsreparaturen umfassen das Streichen von Wänden, Decken, Türen, Fenstern und Heizkörpern. Sie können per Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden — aber nur unter strengen Voraussetzungen. Starre Renovierungsfristen sind unwirksam (BGH). Bei unrenoviert übergebener Wohnung gilt: Schönheitsreparaturen sind grundsätzlich Vermietersache.

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