01
Rechtliche Grundlage
§ 550 BGB verlangt für Mietverträge über 12 Monate Schriftform — die eIDAS-VO erkennt qualifizierte elektronische Signatur (QES) als Schriftform an. Einfache elektronische Signatur reicht NICHT für Mietverträge >12 Monate.
02
Geeignete Tools
DocuSign, D-Trust, Bundesdruckerei eIDAS-Tools. Immovation integriert nativ qualifizierte Signaturen.
03
Aufbewahrung & DSGVO
10 Jahre Aufbewahrungspflicht für steuerlich relevante Verträge, AES-256 Verschlüsselung empfohlen, Server in EU.
Empfehlung