Vermieter dürfen Mietverhältnisse wegen Eigenbedarf kündigen, wenn sie die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Kündigung muss begründet sein und die Kündigungsfrist einhalten. Vorgeschobener Eigenbedarf führt zu Schadensersatzpflicht.
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