Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt 3 Monate, für Vermieter je nach Mietdauer 3, 6 oder 9 Monate (§ 573c BGB). Eine ordentliche Kündigung des Vermieters bedarf eines berechtigten Interesses (z.B. Eigenbedarf). Außerordentliche fristlose Kündigung nur bei wichtigen Gründen (Mietrückstand, Vertragsverletzung).
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